Einfache Berufsbildungsreife
Die Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR) wird am Ende des 10. Jahrgangs zuerkannt (gegebenenfalls rückwirkend), wenn am Ende der Jahrgangsstufe 9, am Ende des ersten Halbjahres oder am Ende des Schuljahres der 10. Jahrgangsstufe bis auf ein Fach in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen im Bereich grundlegender Anforderungen (G-Niveau) erbracht werden. Die Leistungen in einer zweiten und einer dritten Fremdsprache und die Noten der Prüfungsleistung im Rahmen einer Abschlussprüfung bleiben unberücksichtigt.
Eine mangelhafte Leistung in einem Fach, das nicht Gegenstand einer schriftlichen Abschlussprüfung ist, kann mit einer befriedigenden Leistung in einer Projektarbeit ausgeglichen werden.
Die Einfache Berufsbildungsreife (EinfBBR) kann auch aufgrund von Abschlussprüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben werden. Notendurchschnitt mindestens 4,0 (keine Note 6).
Rechtliche Grundlage (Oberschulverordnung)
oder durch Schulabschluss durch Berufsausbildung