Wirtschaft: Recht
Das Berufliche Gymnasium führt als berufliche gymnasiale Oberstufe mit der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft zur Allgemeinen Hochschulreife. Der Bildungsgang umfasst die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Der Unterricht ist in Form eines Systems aus Leistungs- und Grundfächern organisiert.
Das Profil Recht der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft setzt sich aus dem Leistungsfach Recht und den Grundfächern Betriebs- und Volkswirtschaft, Informationsverarbeitung und dem Praxisfach Recht zusammen. Daneben sind ein weiteres Leistungsfach (Deutsch, Englisch oder Mathematik) und allgemeinbildende Grundfächer zu belegen.
Mit der Allgemeinen Hochschulreife besteht die Möglichkeit, ein Studium an jeder Universität bzw. Fachhochschule aufzunehmen. Die Schülerinnen und Schüler sind darüber hinaus auf eine berufliche Ausbildung vorbereitet.
Allgemeine Hochschulreife (AHR)
Voraussetzung für die Zulassung in die Einführungsphase ist die Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe. Eine weitere Möglichkeit der Zulassung ist ein Mittlerer Schulabschluss in Kombination mit einer Berufsausbildung (mindestens gute Leistungen in der Berufsschule und in der Abschlussprüfung) und einem Beratungsgespräch.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Qualifikationsphase ist der schulische Teil der Fachhochschulreife in der entsprechenden Fachrichtung (Notendurchschnitt mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik – davon keine 5; Notendurchschnitt von mindestens 3,0 in den Fächern des beruflichen Lernbereichs sowie entsprechende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache).
Bewerbungsfrist
bis zum 9. Februar vor Beginn des jeweiligen Schuljahres
Informationen zur Bewerbung
Der Antrag auf Zulassung ist bei der zur Zeit besuchten öffentlichen Schule einzureichen. Auswärtige Bewerberinnen und Bewerbern oder Bewerberinnen und Bewerber von Privatschulen reichen ihren Antrag direkt beim Beruflichen Gymnasium ein.