Fachschule – Berufsabschluss, 3-jährig

Fachschule für Heilerziehungspflege

Fachschule für Heilerziehungspflege

Die Fachschulausbildung zur/m Heilerziehungspfleger/in dauert in Vollzeitform zwei Jahre, in der Teilzeitform entsprechend länger. Die wöchentliche Unterrichtszeit beträgt in der Vollzeitform mindestens 33 Stunden. In der Teilzeitform findet der Unterricht findet an 2,5 Tagen die Woche statt. Die übrige Zeit der Woche steht den Auszubildenden für Tätigkeiten im Berufsfeld zur Verfügung. Dabei ist das Vorliegen eines Arbeitsvertrags neben der Schulischen Ausbildung nicht zwingend erforderlich, um die Ausbildung absolvieren zu können.

Unterrichtsfächer sind alle Fächer und Lernfelder. Der Unterricht umfasst einen fachrichtungsübergreifenden (Deutsch/ Fremdsprache) und einen fachrichtungsbezogenen  Lernbereich. Dazu kommt ein Wahlpflichtbereich.

Abschluss

Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegerin bzw. staatlich geprüfter Heilerziehungspfleger

Nach bestandener Prüfung, Berufspraktikum und Kolloquium: staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw. staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

Standorte
Voraussetzungen

1. der Mittlere Schulabschluss (MSA),
2. eine einschlägige berufliche Vorbildung folgender Art:
a) der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung oder
b) eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens drei Jahren.
c) eine vergleichbare Qualifikation nach Landesrecht.
3. der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für die Tätigkeit in allen heilerziehungspflegerischen Einsatzfelder durch eine ärztliche Bescheinigung,
4. eine nachgewiesene Hepatitis B-Impfung oder eine schriftliche Erklärung über den Verzicht,
5. ein Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der nicht älter als zwei Jahre ist und
6. die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses.

Zugelassen wird auch, wer die Hochschulzugangsberechtigung besitzt und in einem heilerziehungspflegerischen Einsatzfeld

  1. ein mindesten 900-stündiges einschlägiges Praktikum,
  2. ein freiwilliges soziales Jahr,
  3. die Ableitung eines einschlägigen Bundesfreiwilligendienst oder
  4. die Ableitung eines einjährigen Europäischen Freiwilligendienstes nachweisen kann und die obigen Nachweise führt.
Bewerbung

Bewerbungsfrist

bis 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres

Informationen zur Bewerbung

Anmeldung direkt bei der jeweiligen Schule