Fachschule – Berufsabschluss, 3-jährig

Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen

Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen

Die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung an der Fachschule für Personenbezogene Dienstleistungen soll Fachkräfte mit geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung in einer sich wandelnden Dienstleistungsorientierung bzw. einer veränderten Versorgungslandschaft für Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin in der Fachrichtung Personenbezogene Dienstleitungen“ oder zum „Staatlich geprüften Betriebswirt in der Fachrichtung Personenbezogene Dienstleitungen“ qualifizieren.

Die Fachschule für personenbezogene Dienstleistungen wird berufsbegleitend, in modularer Organisationsform geführt. Der Unterricht umfasst einen fachrichtungsübergreifenden und einen fachrichtungsbezogenen Lernbereich sowie einen Wahlpflichtbereich. Als Präsenzzeit im Betrieb werden insgesamt 480 Unterrichtsstunden als betreute und durch Lehrkräfte vor- und nachbereitete Lernphasen in den personenbezogenen Dienstleistungsunternehmen abgeleistet, in denen die Schülerinnen und Schüler teilzeitbeschäftigt sind.

Die Ausbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin/zum staatlich geprüften Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen eröffnet Perspektiven für betriebswirtschaftlich funktionsbezogene Tätigkeiten, schafft die Voraussetzungen für Führungsaufgaben auf mittlerer Ebene in personenbezogenen Dienstleistungsunternehmen sowie für die unternehmerische Selbständigkeit zu qualifizieren.

Abschluss

Staatlich geprüfte Betriebswirtin/Staatlich geprüfter Betriebswirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen. Schülerinnen und Schüler, die die Fachschule nach dem ersten Ausbildungsabschnitt mit dem Bestehen der Prüfung verlassen, erhalten ein Zeugnis mit dem Vermerk über die erworbene Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Fachwirtin“/„Staatlich geprüfter Fachwirt, Fachrichtung Personenbezogene Dienstleistungen“.

Standorte
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung sind

  1. der Mittlere Schulabschluss und
  2. der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von 3 Jahren und
  3. eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit und
  4. der Nachweis eines Teilzeitarbeitsvertrages mit einer halben Stelle in einem Unternehmen der personenorientierten Dienstleistungsbranche.

Zulassungsvoraussetzungen für den Besuch einzelner Module sind
1. der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und
2. eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit und
3. der Nachweis eines Teilzeitarbeitsvertrages mit mindestens einer halben Stelle in einem Unternehmen der personenorientierten Dienstleistungsbranche und
4. die Teilnahme an einem Beratungsgespräch.

Die Hälfte der erforderlichen Berufstätigkeit kann während der Ausbildung abgeleistet werden.

Bewerbung

Bewerbungsfrist

bis 1. März vor Beginn des jeweiligen Schuljahres

Informationen zur Bewerbung

Anmeldung direkt bei der jeweiligen Schule