Werkstufe

Werkstufe

Werkstufe

Die Schülerinnen und Schüler sollen für den Übergang in das Arbeitsleben vorbereitet werden. Sie sollen befähigt werden, mit beruflicher Tätigkeit einen Beitrag zur eigenen Existenzsicherung zu leisten.

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kompetenzen erwerben, mit deren Hilfe sie entsprechend ihrer individuellen Mitwirkungsmöglichkeiten ein ihren Fähigkeiten angemessenes selbstbestimmtes Leben führen können. Handlungs- und Lernbereiche sind Selbstversorgung, Mobilität, Wohnen und Freizeit, Identität und Selbstbild, Leben in der Gesellschaft und Arbeit. Der Unterricht zeichnet sich auch durch Werkstatttage, Praxistage und Praktika aus.

Die Schülerinnen und Schüler sollen nach der Werkstufe beruflich orientiert sein und eine Ausbildung aufnehmen können. Nach Beratung durch die Schule und mit Genehmigung der Senatorin für Kinder und Bildung können die Schülerinnen und Schüler in eine Berufsorientierungsklasse wechseln.

Abschluss

Die Schülerin oder der Schüler erhält ein Allgemeines Zeugnis, das die in den Fächern und Lernbereichen erworbenen alltags- und berufsbezogenen Kompetenzen ausweist.

Standorte
Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung sind, dass die Schülerinnen und Schüler schulpflichtig sind, mindestens zehn Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben und bei denen ein anerkannter sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung fortbesteht.

Bewerbung

Informationen zur Bewerbung

Die Schülerinnen und Schüler werden über die Senatorin für Kinder und Bildung einer Werkstufe zugewiesen.